Zitat:
Zitat von Allva
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zur Mietkaution:
In meinem Mietvertrag ist eine Kaution von 900 EUR festgelegt.
Die Kaltmiete beträgt 200 EUR / Monat + Nebenkosten 100 EUR / Monat = 300 EUR.
Jetzt habe ich bei Euch gelesen, dass die Mietsicherheit maximal drei Monatsmieten betragen darf. Bezieht sich dies auf die Kaltmiete oder die Warmmiete, also Miete, inkl. Nebenkosten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
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Wie hoch und welche Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen ist steht im § 551 BGB.
Ein Mieter wäre berechtigt eine Überzahlung sofort zurück zu fordern.