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Alt 06.02.2013, 17:25
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fragen zu Einbauküche Reparaturen/Neuanschaffungen und Auszug Renovierung

Zitat:
Jedoch hatte ich einmal irgendwo gehört, dass das nicht mehr rechtens ist und diese Passage im Mietvertrag nichtig ist,
Das ist so generell gesagt nicht richtig. Einzig die starren Renovierungsfristen wurden vom BGH gekippt. Darum wäre es wichtig, die genaue Formulierung aus dem Mietvertrag wortwörtlich abzutippen.

Zitat:
Ist dies rechtens oder muss der Vermieter die Reparatur des Herdes/Kühlschranks übernehmen, falls diese kaputt gehen?
Das kann in Ordnung gehen, wenn der Vermieter mit Ihnen diese Vereinbarung besprochen hat und dadurch eine Individualvereinbarung geworden ist.

Zitat:
"Beim Auszug wird die fachgerechte Renovierung...........
Diese Vereinbarung ist eine unangemessene Benachteiligung des Mieters und ist ungültig.

Mietrecht - alles zu den Schönheitsreparaturen

Ich würde mir aber sehr genau überlegen, ob ich solch ein Mietverhältnis eingehen würde, bei dem der Vermieter schon beim Mietvertrag mit linken Tricks arbeitet.
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