Hallo JaKa,
bei Mieterhöhungen gilt ein
Sonderkündigungsrecht. Dies beinhaltet nach § 561 BGB, dass eine Wohnung zum übernächsten Monat nach Wirksamwerden der Mieterhöhung gekündigt werden kann.
Beispiel: Mieterhöhung zum 01.01.2009 - kann zum 28.02.2009 gekündigt werden.
Die überhöhte Miete ist dann nicht zu entrichten. Dennoch empfehle ich zusätzlich auch noch fristgerecht zu kündigen (im Beispiel zum 31.03.2009), um auf der sicheren Seite zu sein.
Ich hoffe ich konnte helfen,
Mietrecht Einfach