Hallo,
sollte kein Testament vorliegen, so greift die gesetzliche Erbfolge. Bitte lesen Sie sich hierzu einmal in das Thema:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbrecht Ratgeber ein. Dort wird erläutert, welche Ansprüche der Ehegatte innerhalb der gesetzlichen Erbfolge hat und hieraus können Sie Ihre Rechte ableiten.
Wenn Sie jedoch den Verkauf einer Immobilie bewerten lassen möchten, kann Ich Ihnen nur zu der Nahme eines Anwaltes raten. Andernfalls haben Sie meiner Meinung nach das Recht auf ein Veto oder auf anteilige Auszahlung.
Erbrecht Einfach