AW: Änderung des Mietvertrags nach Verkauf des Hauses möglich?
Hallo keslor,
gemäß § 566 BGB hast du bereits die richtigen Schlagwörter aufgegriffen: "Kauf bricht nicht Miete".
Das bedeutet, dass der neue Käufer die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernimmt. Dies gilt auch für die vertraglich zugesicherten Stellplätze!
Da sollte das Recht auf deiner Seite sein.
Lieben Gruß,
Mietrecht Einfach
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