Hallo moppel292,
bzgl. der Tapeten ist die Frage, ob die Wohnung bei Einzug auch nicht tapeziert war und was diesbezüglich im Mietvertrag geregelt ist. Aber es ist nicht unüblich die Wohnung vor Auszug von Tapeten befreien zu müssen.
Eine Wohnung wird bei Auszug in der Regel "
besenrein" übergeben. Dies bedeutet, dass die Wohnung ausgefegt werden muss. Das Putzen der Fenster, der Küche und des Bades ist auch zu empfehlen.
Dann wird die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter besichtigt, ein Übergabeprotokoll angefertigt, welches besagt, das die Wohnung übernommen wurde oder das noch Restarbeiten ausstehen und dann findet die Schlüsselübergabe statt, bei welcher kein Schlüssel vom Mieter zurückbehalten werden darf.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach