AW: Kündigung- wegen täuschung
und darf dem mieter ordentlich gekündigt werden, ohne sich auf rechtssprechung de BGHs zu beziehen?(beweisvorsprung;20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07)
Da der vermieter genau darlegen muss, an welchem Tag und zu welcher Zeit bzw. in welchem Zeitraum eine Ruhestörung vorgelegen hat, würde da eine lärmprotokoll reichen oder muss die polizei anwesend sein.(obwohl die nichts machen- nach 15-20min. sind die da und die wohnung ist leise, gehen die wieder ohne diesen mieter ermahnt zu haben.
Vielen Dank.
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