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Alt 18.02.2013, 20:24
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Registriert seit: 18.02.2013
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Frage Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe ein Problem mit der Einbauküche in der von uns gemieteten Wohnung.

Diese war bereits in der Wohnung als wir vor 7 Jahren eingezogen sind. Es sind ganz billige Möbel aus Pressspan mit weißer Kunststoffoberfläche, die leider leicht Flecken bekommt - aber darum geht es nicht, sondern um die Elektrogeräte.

Eingebaut wurde die Küche, inklusive Elektrogeräte, von der vorletzten Mieterin. Nun ist der Geschirrspüler defekt und bei dem Kühlschrank die Scharniere kaputt, so dass die Tür nur noch hält, weil wir sie beim Öffnen anheben, damit das Scharnier nicht vollends abbricht. Die beiden Geräte sind mindestens 15 Jahre alt, wahrscheinlich sogar noch älter.

In unserem Mietvertrag steht, dass die Küche zu unserer Verfügung steht, Reparaturen oder die Erneuerung von Elektrogeräten vom Vermieter aber nicht übernommen werden. Ist das so rechtlich in Ordnung oder ist das gesetzlich anders geregelt?

In eine andere Wohnung in unserem Haus hatten dieselben Vermieter vor zig Jahren selber eine Einbauküche einbauen lassen und dieselbe vertragliche Vereinbarung mit der Mieterin getroffen. Vor Kurzem ging dort der Kühlschrank kaputt. Da die Mieterin nicht bereit war diesen zu ersetzen und mit Auszug drohte, kauften die Vermieter ihr einen neuen.

Können wir damit argumentieren und ebenfalls Ersatz verlangen? Andernfalls wäre es ja eine Ungleichbehandlung, also sehr ungerecht.

Vielleicht weiß jemand von Euch Rat?



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