Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 19.02.2013, 08:23
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?

Zitat:
In unserem Mietvertrag steht, dass die Küche zu unserer Verfügung steht, Reparaturen oder die Erneuerung von Elektrogeräten vom Vermieter aber nicht übernommen werden. Ist das so rechtlich in Ordnung oder ist das gesetzlich anders geregelt?
An dieser Vereinbarung ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen. Kaufen Sie neue Geräte, das haben Sie per Mietvertrag vereinbart.
Mit Zitat antworten