Zitat:
In unserem Mietvertrag steht, dass die Küche zu unserer Verfügung steht, Reparaturen oder die Erneuerung von Elektrogeräten vom Vermieter aber nicht übernommen werden. Ist das so rechtlich in Ordnung oder ist das gesetzlich anders geregelt?
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An dieser Vereinbarung ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen. Kaufen Sie neue Geräte, das haben Sie per Mietvertrag vereinbart.