Hallo,
hier können Sie einmal nachlesen, wann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen kann:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Der wichtigste Punkt hierbei wäre sicher der Zahlungsverzug, bzw. die Mietschulden. Dies nur einmal, damit Sie auch auf der sicheren Seite sind.
Wenn die Mieterin nicht mehr auftaucht, werden Sie auf den Kosten für die Entsorgung vermutlich sitzenbleiben - so leid wie es mir tut. Ohne der Mieterin zu nahe treten zu wollen und in Anbetracht des geschilderten Umstandes könnte man auch vermuten, dass die Kosten und auch die Miete nicht mehr beizutreiben sind.
Hier trifft es dann leider den Vermieter.
Mietrecht Einfach