Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.06.2009, 18:30
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Beteiligung an Schöheitsreperaturen?

Hallo mel78,

in diesem Fall ist den Vereinbarungen des Mietvertrags Folge zu leisten. Wenn bei Auszug Mängel durch den Vermieter festgestellt werden, dann hat er auch das Recht auf Beseitigung in einem gewissen Ausmaß.

Hierzu möchte ich einen Artikel zum Thema Schönheitsreparaturen empfehlen: Schönheitsreparaturen

Vielleicht schafft dieser weiteren Aufschluss.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten