Hallo mel78,
in diesem Fall ist den Vereinbarungen des Mietvertrags Folge zu leisten. Wenn bei Auszug Mängel durch den Vermieter festgestellt werden, dann hat er auch das Recht auf Beseitigung in einem gewissen Ausmaß.
Hierzu möchte ich einen Artikel zum Thema Schönheitsreparaturen empfehlen:
Schönheitsreparaturen
Vielleicht schafft dieser weiteren Aufschluss.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach