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Alt 24.02.2013, 14:58
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Untervermietung bei Kündigung der Wohnungsraummiete

Zitat:
Jedoch möchte ich mein wirtschaftliches Risiko die noch zu entrichtenden 3 Monatsmieten durch einen Untermieter auf Null reduzieren.
Das geht nur, wenn der Vermieter mitspielt. Tut er es nicht, dann haben Sie möglicherweise mehrere Probleme "an der Backe". Unerlaubte Untervermietung kann die fristlose Kündigung mit anschließender Räumungsklage bedeuten. Gerichts- und Anwaltskosten gingen zu Ihren Lasten.

Räumt Ihr Untermieter nicht rechtzeitig die Wohnung (was ja durchaus denkbar ist), kämen noch Schadensersatzansprüche Ihres Vermieters dazu.

Sie sehen wohl, dass solche Konstruktionen nur mit Billigung des Vermieters möglich sind. Und ob der für solch eine kurze Zeit von 3 Monaten mitspielt, dürfte fraglich sein.
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