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Alt 25.02.2013, 10:20
imebro imebro ist offline
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 11
Standard Mietminderung bei extrem hellhöriger Wohnung?

Guten Morgen,

seit Mitte Oktober bewohne ich eine Mietwohnung mit 2 weiteren Parteien. Unter mir befindet sich eine Arztpraxis.

Die Wohnung ist extrem hellhörig. Bereits mehrfach habe ich - aber auch die Mieterin über mir, die Hausverwaltung bereits darauf aufmerksam gemacht, dass offenbar bei der Komplettsanierung nicht genug gedämmt wurde. Das Haus stammt aus den 60-er Jahren und der Hausverwalter meinte auf meine Anfrage, dass dies "normal sei, bei Häusern aus den 60-ern...". Offenbar muss ich diese extreme Hellhörigkeit hinnehmen

Es ist so, dass ich - abends im Bett liegend - meine Nachbarin oben gehen höre, oder wenn sie einen Stuhl verrückt oder auch wenn sie über ihr Laptop skypt.

Zusätzlich gibt es das Problem, dass Jemand unten in der Arztpraxis schon kurz nach 7 Uhr die Rolläden hochzieht und dann mit Stöckelschuhen herum läuft. Das hört man in meiner Wohnung (vor allem Schlafzimmer) so laut, dass an Schlafen nicht mehr zu denken ist. Mir graut jetzt schon vor meinem Urlaub, denn wenn ich das 2 od. 3 Wochen aushalten muss, im Urlaub täglich schon um 7 Uhr geweckt zu werden, drehe ich sicher durch...

Auch gibt es oft Geräusche aus der Heizung und diese stören auch.

Meine Nachbarin hat natürlich das gleiche Problem und zusätzlich das Problem, dass ich mich oft bei ihr über zu hohe Lautstärke beschwere... z.B. auch, weil sie oft Besuch hat und dann der Geräuschpegel oben nochmal wesentlich lauter ist.

Ich denke daher darüber nach (und die Nachbarin ebenso), die Miete um 20% zu mindern.

Nun meine Fragen dazu:

1) Können wir das einfach so machen?

2) Wie genau müssen wir vorgehen?

3) Werden die 20% von der Kaltmiete oder von der Warmmiete inkl. NK abgezogen?

Danke und schöne Grüße,
imebro



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