Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 01.07.2009, 15:27
Nathurin Nathurin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Wie oft darf Vermieter Wohnung besichtigen?

Also, im Allgemeinen darf der Vermieter die Wohnung so oft besichtigen beziehungsweise besichtigen lassen, wie er es gerne möchte, da die Wohnung offiziell in seiner Obhut liegt.
Grundsätzlich finde ich aber, dass die natürliche Höflichkeit eines Menschen und die Erziehung, sowie das Benehmen, meiner Meinung nach festlegt, dass man das vorher bespricht und sich eventuell Termine ausmacht, wo es für beide Parteien am günstigsten wäre, nicht nur für ihn. Also ich finde, ihr solltet definitiv miteinander sprechen, ganz gesittet natürlich, und versuchen, da einen Weg zu finden, dass die Kinder nicht allzu sehr gestört werden, weil das doch schon ein großer Störfaktor ist, wenn du mich fragst, vor allem, wenn tagtäglich fremde Menschen ein und aus gehen in eurer Wohnung, und ihr im Prinzip nichts dagegen machen könnt beziehungsweise manchmal vielleicht nicht einmal wisst, dass er kommt, und er dann einfach mit Interessenten vor der Haustür steht.
Mit Zitat antworten