Hallo Gigs,
der Nachkomme ist zur finanziellen Regulierung und Zahlung der
Miete verpflichtet, da diese eine Erbverbindlichkeit darstellt.
Ebenso ist er derjenige, der die Wohnung zu kündigen hat. Erfolgt dies nicht, bleibt das Mietverhältnis weiter bestehen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach.