Pflichtteil Verjährung uneheliches Kind
Hallo:9
ich habe da eine kurze Frage:
wie lange hat man nach dem Tod von einem Erblasser Zeit, den Pflichteil einzufordern?
In diesem konkreten Fall geht es um jemand, der kein eheliches Kind ist, aber ein leibliches und die Vaterschaft wurde anerkannt. Dies war so um 1927-1930.....leider wurde das Kind nie im Geburtseintrag beigeschrieben.
Der Erblasser ist vermutlich vor ein paar Jahren verstorben (muss noch genau recherchiert werden).
Da der Erblasser sehr vermögend war wurde das Erbe ja sicher unter den Kindern aufgeteilt (es gab wohl mehrere).
Nun ist es so, wenn man beim Amtsgericht nun beantragt, dass das Kind im GebEintrag des Verstorbenen noch nachgetragen wird, hat er dann noch einen Anspruch auf den Pflichtteil....auch evtl. Jahre nach dem Tod des leiblichen Vaters?????
Vielen Dank
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