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Allerdings hilft mir das noch nicht weiter bei meiner Entscheidung, ob ich es nun wage, die Miete zu mindern.
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Diese Entscheidung wird und kann Ihnen kein Forum abnehmen, das sollten Sie berücksichtigen.
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Für diesen Betrag dürfte man doch eigentlich Zustände erwarten, wo man sich nicht andauernd über Störungen ärgern muss... oder?
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Wenn diese Hellhörigkeit der Wohnung tatsächlich besteht, frage ich mich, warum man das nicht bei der Besichtigung vor Vertragsunterzeichnung bemerkt hat?
Aber anstatt hier nach weiteren Antworten zu suchen, sollten Sie besser einen Anwalt um eine Einschätzung der Situation befragen.