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Alt 01.03.2013, 11:32
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag

Zitat:
stellt sich mir die Frage, wie ich nun vorzugehen habe?
Diese Frage nach dem "wie" dürfte sich doch garnicht stellen. Sie sind wichtige Verträge eingegangen, die Sie nicht einhalten können. Das nennt sich Vertragsbruch. Sie sollten deshalb ganz schnell Ihre Vertragspartner über die neue Situation informieren und um eine Auflösung bitten.

Diese Kulanz gilt es mit allen möglichen Worten und Taten zu erbitten. Ein Recht darauf haben Sie aber nicht. Ihr Plan müsste sein, dass niemand vor Gericht geht und die Forderungen einklagt. Dann kämen noch die Anwalts und Gerichtskosten dazu.

Die Frist zur Wohnungskündigung beträgt 3 Monate, d.h., wenn Sie bis zum 4. März schriftlich gekündigt haben, endet der Vertrag am 31. Mai.
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