AW: Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag
Danke für die erste Antwort. Das meine Situation prekär und untypisch ist, ist mir durchaus bewusst. Ebenso das es wohl schwierig aus dieser zu kommen. Dennoch sei nochmal explizit danach gefragt, da der Mietbeginn laut Vertrag erst der 15.03 ist, ob man nicht vor dieser Verpflichtung zurück treten kann? Ich vergleiche dies gerade mit anderen Möglichkeiten (bspw. einem Kauf von Etwas / Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht bei anderen Verträgen)
Bei Wohnungen besteht natürlich ein gesonderter Fall, doch gibts nicht Etwas in diese Richtung führend?
Nochmals Danke!
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