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Alt 02.03.2013, 08:54
Sange
Gast
 
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Standard AW: Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag

Ich stimme @Regenmacher zu.

Mit dem "Kniefall" ist wohl ein "Mietaufhebungsvertrag" gemeint, der in solchen Fällen möglich ist. In diesem Vertrag kann alles, auch spezielles über Ratenzahlung oder ähnliches, vereinbart werden. Auch könnte der Vertrag fristlos aufgehoben werden.
Aber, wie schon mehrfach geschrieben, ist dies vom Vermieter abhängig.

Bei dem Makler sieht es m.E. etwas anders aus. Dieser hätte grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung seiner Provision. Auch hätte dieser mit der Aufhebung des Mietvertrages nichts zu tun. Hier müsste man mit dem Makler ein eigenes Arrangement treffen.
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