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Alt 02.07.2009, 18:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung auf ortsübliche Miete

Hallo keslor,

zum Thema Mieterhöhung haben wir einen interessanten Artikel auf unserer Mietrecht Seite:
Die Mieterhöhung im Mietrecht: Mieterhöhung

Demnach ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete zulässig. Hierbei ist jedoch die Kappungsgrenze von 20% innerhalb von 3 Jahren zu beachten. In deinem Falle wäre dies eine Anpassung auf höchstens 3,60 EUR - statt 4,75

Ob du auf Grund der Eigenrenovierung einen Anspruch hast, diese Mieterhöhung abzulehnen ist sicher von mehreren Faktoren abhängig:

Wurde eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen, dass er die Kosten übernimmt?
Wurden die Kosten mit der Miete verrechnet?
Gibt es Regelungen zu einem Festmietpreis, da die Renovierung selber ausgeführt und bezahlt wurde?

Ich denke es wird schwierig hier eine Beweislage zu finden, die es rechtfertigen könnte, dass die Miete nicht erhöht werden kann, jedoch ist dir sicher schon einmal geholfen, dass sie keinesfalls auf den vollen Betrag von 4,75 EUR / qm angehoben werden kann.


Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung,


Mietrecht Einfach
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