Zitat:
Besteht die Möglichkeit, dass man die Kündigungsfrist verkürzt, indem man die Aussagen des Malers einbezieht,
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Das sollten Sie ganz schnell vergessen. Nicht der Maler kann hier etwas entscheiden oder bewirken, sondern der Amtsarzt (Gesundheitsamt) müsste die Wohnung wegen Schimmels für unbewohnbar erklären.