Es ist nun mal gesetzlich so geregelt, dass bei einem Mietvertrag, der mehrere eingetragene Mieter hat, diese Mieter dem Vermieter gegenüber
gemeinschaftlich haften.
Den Vermieter sehe ich hier im Recht, denn er muss diesem Wechsel nicht zustimmen.
Es scheint nur eine Möglichkeit zu geben, dass man den verbleibenden Mieter auf Zustimmung der Kündigung verklagt.
Anwaltlicher Rat ist wohl notwendig.
Einen Überblick über das Problem kann man sich hier verschaffen:
Mietrecht: mehrere Mieter oder Vermieter