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Alt 20.03.2013, 12:10
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Grundsteuer und Nachzahlungen bei Eigentümerwechsel

Hallo,

meiner Ansicht nach sind Sie für die Lasten ab Übergabe gemäß Kaufvertrag verantworltich. Ich nehme an, dass Sie das Haus ab April 2012 übernommen haben und es sich in Ihrer Einführung mit dem Jahr 2011 um einen Tippfehler handelt.

Das Problem, dass ich sehe ist, dass der alte Eigentümer scheinbar nicht die beste Zahlungsmoral besitzt, weshalb ich Ihnen nur dringenst empfehlen kann einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Ansprüche aus den Auslagen geltend zu machen.

Einen Anwalt können Sie auch gerne günstig online durch uns einschalten:
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Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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