Übernahme von Bestattungskosten
Guten Tag,
ich habe 2 Fragen bei denen ich ein wenig Aufklärung benötige:
1. besteht überhaupt eine reale Chance eine Möglichkeit der Übernahme der Bestattungskosten im SGB oder BGB?
2. Müssen Fahrzeuge die zum Hausrat dazugehören beim Nachlassgericht aufgeführt werden und auch bei Berücksichtigung der Übernahme der Bestattungskosten?
Zur Situation: Mein Vater ist vor kurzem gestorben und ich wollte finanzielle Hilfe beanspruchen im Bezug auf die Bestattungskosten.
Ich habe einen Antrag beim Amtsgericht eingereicht, jedoch wurde dieser Abgelehnt. Der Sachbearbeiter war der Meinung, dass die Fahrzeuge im Hausrat ausreichend sind um die Beerdigung zu finanzieren. Aber kann er sich das hier so einfach machen? Er kann doch nicht annehmen, dass ich beide Fahrzeuge liquidiere, um hinterher ohne diese dazustehen. Es sind 2 normale Pkw´s im Wert von gesamt ca. 19.000 Euro.
Hat hier jemand Erfahrungswerte in solch einer Angelegenheit und kann mir ein wenig helfen?
Danke
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|