Außerordentliche Kündigung bei Ortswechsel möglich?
Hallo wertes Mietrecht-Einfach Team,
ich habe am 08.07.09 einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben. Dieser gilt zum 01.08.09 und hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Nun folgendes Problem.
Ich habe kurzfristig einen neuen Job zum 01.08.09 an einem anderen Wohnort angenommen. Mir ist es nicht möglich die Wohnung zu halten da eine Distanz von 450km zwischen den Wohnorten liegt.
Ein Einzug ist meiner seits noch nicht erfolgt, sollte aber nächstes Wochenende geschehen.
Besteht in diesem Fall die Möglichkeit dem Mietvertrag zu widersprechen bzw. vorher noch zu kündigen? Kann ein Einzug vorübergehend trotzdem erfolgen oder wäre dies nicht ratsam?
Über eine schnelle Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ron75
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|