AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?
Damit käme der Fensteraustausch in den Bereich einer möglichen Modernisierung.
Aber es ist immer noch nicht geklärt, ob der Vermieter hier die rechtmäßige Form eingehalten hat und ob es als Reparatur oder eben als Modernisierung begründet wurde.
Ich meine damit, dass man wissen müsste wie damals die Erhöhung der Miete begründet wurde.
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