Hallo Ron75,
leider gibt es beim Mietvertrag kein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, wie es bei anderen Verträgen oftmals der Fall ist. Auch eine außerordentliche Kündigung wegen einem neuen Arbeitsort ist meines Wissens nach nicht zulässig!
Hier bleibt also nur die
fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder eine Einigung mit dem Vermieter, dass ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt.
Ggf. kann er dir auch die Option eröffnen, auf eigene Faust einen Nachmieter zu finden, um dann ggf. früher aus dem Mietvertrag ausscheiden zu können.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach