Zitat:
Zitat von Regenmacher
Kurz und knapp, ja!
Wenn die Mittagsruhe laut Hausordnung, eingehalten wird, besteht von Seiten des Vermieters keine Möglichkeit der Abmahnung.
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Hallo Regenmacher!
Danke für die Antwort! Aber das kann doch wohl nicht wahr sein!?!? Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass der Staubsauger ausser zwischen 13:00 und 15:00 Uhr p e r m a n e n t durch die Wohnung geschoben werden dürfte?!?!? 3 x täglich Staubsaugen ist zulässig????? DANN "schiesse ich zurück", wenn Staub gesaugt wird: AC/DC auf Lautstärke 8!!! Schnauze voll!!!