AW: Kündigung bei fehlender Genehmigung
Hallo tigerline,
hierbei handelt es sich ja um einen Ausnahmefall. Aus diesem Grund kann ich nicht genau sagen, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt oder nicht.
Wenn es da noch ein anhängiges Verfahren gibt, welches noch nicht entschieden ist, ist dieses aber eigneltich auszuschließen, da es meiner Meinung nach noch nicht entschlossen ist, ob ihr nun rechtmäßig die Wohnung bewohnt oder ob diese nun doch geräumt werden muss.
Wenn ihr einen Auszug in Erwägung zieht, dann plant diesen doch ausgiebig. Dann macht euch der Umzug mit fristgerechter Kündigung sicher auch keine Kopfschmerzen.
Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte helfen,
Mietrecht Einfach
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