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Alt 13.07.2009, 13:51
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Reperatur an der Balkontür

Hallo corsamaus,

der Vermieter hat natürlich das Recht die Miete zu erhöhen, zumindest bis zur ortsüblichen Miete. Hier gibt eine notwendige Reparatur jedoch keinen Ausschlag, da die Wohnung mit der Reparatur auch nur in einen vertragsgemäß nutzbaren Zustand versetzt wird.

Theoretisch hättet Ihr sogar Anspruch auf Mietminderung für diesen Mangel. Wie hoch dieser prozentuale Satz sein könnte ist schwer zu sagen. Ggf. 5% für den Zeitraum des vorhandenen Mangels.

Worauf auch noch zu achten sein sollte: Wenn es schriftliche Korrespondenz gibt, sollte diese aufgehoben werden. Oder es sollte protokollartig der Verlauf der Mangelbeseitigung aufgezeichnet werden, falls durch die eingedrungene Feuchtigkeit Folgeschäden entstehen, wie z.B. Schimmelbildung, etc.
Hierbei kann der lange Zeitraum zwischen Meldung und Beseitigung vielleicht ausschlaggebend sein.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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