Hallo Zusammen..
Ich habe folgende Frage :
Muß der Vermieter dem Mieter mitteilen das die Mietsache verkauft wird.
Dazu ist folgendes zu sagen : Ich wohne hier in der 1.Etage,beim Einzug
waren die Vermieter beide noch anwesend. Vor einem Jahr ist der Ehemann
des Vermieterpaares verstorben.
Ab und an hat die Vermieterin sporadisch erwähnt das sie gedenkt zu verkaufen.
Allerdings nichts konkretes.
Die Vermietung sieht so aus : Erdgeschoß Vermieterin
1. Etage ich selbst
2. Etage ( Dachgeschoßwohnung ) leerstehend
Noch eins zum Schluß bis vor ca. 2 Monaten hat der Sohn der Vermieterin in
der Dachgeschoßwohnung gewohnt.