Zitat:
Übrigens hat der Vermieter in der Kündigung als Grund für die Kündigung erwähnt, dass er die Wohnung verkauft hat, daher kündigt er das Mietvertragsverhältnis!
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Das ist kein rechtmäßiger Kündigungsgrund. Die Kündigung wäre tatsächlich unwirksam.
Die Kündigungsgründe stehen in den §§ 573, 543 und 569 BGB.
Den Teil des BGB für Mietrecht finden Sie hier:
Mietrecht Gesetz aus dem BGB
Ein Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein.
Die oft angewandte Kündigung eines Erwerbers ist die mit der Begründung auf Eigenbedarf. Diese Eigenbedarfskündigung muss aber auch sehr genau und nachvollziehbar begründet sein.