Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 15.07.2009, 22:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter behält Guthaben aus Nebenkostenabrechnung ein

Hallo Kira,
der Sachverhalt ist natürlich etwas verzwickt.

Aber generell hat der Vermieter nicht das Recht das Guthaben einzubehalten, es sei denn, es wird mit Mietschulden oder anderen rechtmäßigen Kosten verrechnet.

In Eurem Fall sind dem Vermieter ja noch keine Kosten entstanden, da ein Gärtner scheinbar nicht beauftragt wurde, um Euer "Versäumnis" aufzuarbeiten.
Wo keine Kosten, da kein Zurückbehaltungsrecht und das Guthaben ist auszuzahlen.
Nun solltet Ihr natürlich schnellstmöglich den Garten in Ordnung bringen, wie Ihr es ja auch scheinbar vorhabt, nicht dass Euch der Vermieter noch zuvorkommt und tatsächlich eine Fremdfirma auf Eure Kosten beauftragt.

Wenn der Garten sich dann in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, gibt es meiner Meinung nach auch keine Grundlage für den Vermieter 600 Euro zurückzufordern. Und wenn Ihr das dieses Wochenende macht, dann ist der Streitgegenstand bis zum 20.07. auch aus der Welt geschafft.

Zum Nutzungsrecht des Garten und der Terasse:
Terasse und Garten sind im Mietvertrag dem Mieter zugeschrieben und auch die Pflege der Objekte scheint bei Euch im Mietvertrag geregelt zu sein. So sehe ich nicht die Möglichkeit einer einfachen "Abgabe" an den Vermieter. Da geht das Vertragsrecht leider vor.

Ggf. wäre es mit einer beidseitigen Einigung zu erzielen, welche Möglichkeit ich nach Schilderung der Sachlage jedoch vermutlich ausschließen kann.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten