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Alt 07.04.2013, 19:15
Sange
Gast
 
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Standard AW: Heizungsmodernisierung

Zitat:
Zitat von myloh Beitrag anzeigen
Die alte Ölheizung(27 Jahre alt) wurde durch eine moderne Pelletsheizung ersetzt.
In welcher Größenordnung darf die Miete angehoben werden!?

Vielen Dank im voraus für eine sinnvolle Antwort.

MfG

myloh
Wenn es sich um eine formell angemeldete Modernisierung handelt, dann gilt § 559 BGB.
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