AW: Mietvertragsklauseln und Deponat
Diese Klauseln sind m.E. unwirksam, da sie sich nicht auf den tatsächlichen Bedarf beziehen.
Die Kaution wird grundsätzlich nur dann sofort ausgezahlt, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist und wenn kein Sicherungsbedürfnis des Vermieters besteht.
Man denke z.B. an Betriebskostenabrechnung.
Spezielles sollte über einen Anwalt oder einen Mieterverein geklärt werden.
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