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Alt 15.07.2009, 22:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigungsausschluss für 4 Jahre - Wie komme ich da raus?

Hallo Kira,

generell ist ein "beidseitiger" Kündigungsausschluss von bis zu 4 Jahren gesetzlich möglich. Wichtig ist, dass der Kündigungsausschluss für beide Parteien gilt.
Wenn dem so ist, dann hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter, um entweder einen Aufhebungsvertrag zu machen, oder Ihr auf Eure Kosten einen Nachmieter sucht.

Es macht für den Vermieter ja auch keinen Sinn, wenn er ständig auf sein Geld warten muss, wenn er es denn bekommt - da sich Eure finanzielle Situation ja scheinbar drastisch verändert hat und Euch die Mietkosten über den Kopf wachsen.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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