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Alt 09.04.2013, 17:20
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Dachbodennutzung (Raumzuteilung)

Am besten setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit Ihrem Vermieter auseinander. Dieser hat die Aufgabe die Räumlichkeiten auf dem Dachboden zuzuordnen und zwischen den Mietern zu vermitteln und zu schlichten.

Des Weiteren kommt es häufiger vor, dass Bezeichnungen wie 1. OOG links und rechts vertauscht werden, da es oftmals aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden kann.

Ich hoffe ich konnte dennoch ein wenig weiterhelfen,


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