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Alt 10.04.2013, 08:02
Sange
Gast
 
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Standard AW: Thermen Reperatur

Ganz pauschal:

- ist der Mieter zum schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet

- für Schäden die der Mieter (nachweislich) an der Mietsache verursacht ist er haftbar. Hier ist der § 538 BGB zu beachten. (§ 538 BGB - Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch - Bürgerliches Gesetzbuch)
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.



- die Verpflichtungen des Vermieters ergeben sich aus § 535 BGB (§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrag - Bürgerliches Gesetzbuch)
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
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