Hallo k62400,
meines Erachtens nach muss der
Mieter vom Vermieter nicht über einen Verkauf informiert werden.
Es gilt ja der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", was bedeutet, dass ein Käufer die Rechte und Pflichten aus den vorhergehenden Mietverhältnissen und Mietverträgen zu übernehmen hat.
Das Einzige was sich für den Mieter ändert ist die Kontoverbindung, auf die er nach Verkauf der Mietsache die Miete zu überweisen hat.
Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach