AW: Austausch des Parketts!
Gleichwertiger Ersatz ist m.E. erforderlich, da ja so auch angemietet. Eine Verschlechterung ist nicht akzeptabel.
Der Mieter hat die ganze Aktion nur zu dulden, aber alle Aufräumungs- und Renigungsarbeiten gehören zu der Instandsetzung.
Im Streitfall sollte man aber doch auf den Rat eines Anwaltes zurückgreifen.
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