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Alt 13.04.2013, 06:27
Sange
Gast
 
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Standard AW: Austausch des Parketts!

Gleichwertiger Ersatz ist m.E. erforderlich, da ja so auch angemietet. Eine Verschlechterung ist nicht akzeptabel.

Der Mieter hat die ganze Aktion nur zu dulden, aber alle Aufräumungs- und Renigungsarbeiten gehören zu der Instandsetzung.

Im Streitfall sollte man aber doch auf den Rat eines Anwaltes zurückgreifen.
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