Bei den Kleinreparaturen geht es nicht nur einfach um den Rechnungsbetrag, sondern es ist zu
prüfen, ob die Reparatur unter die Aufzählung der Teile fällt, für die eine solche Kleinreparatur in Frage kommt.
Bei einer defekten "automatischen" Entlüftungsvorrichtung würde ich eine Kleinreparatur verneinen, da sie nicht dem
ständigen Zugriff des Mieters unterliegt.