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Alt 13.04.2013, 07:59
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kaution einbehalten? Darf sie das?

Ich möchte dazu noch bemerken, dass die Schilderung insgesamt für eine Beurteilung nicht ausreicht.

Wenn diese renovierte Wohnung nicht Bestandteil des Mietvertrages war, dann hätte dies auch mit der Kaution nichts zu tun und mit einer Beteiligung an Renovierungsarbeiten schon gar nicht.

Wie @Regenmacher schon sagte, sollte man den bereits involvierten RA befragen.
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