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Alt 21.04.2013, 12:51
antike antike ist offline
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Registriert seit: 21.04.2013
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Standard Wasser abstellen nach fristloser Kündigung

Guten Tag,

darf man als Vermieter das Wasser (Bundesland Hessen) des Mieters abstellen wenn das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zum wiederholten mal gekündigt wurde und ein Räumungsverfahren am laufen ist?

Ich lese unterschiedliche Dinge von Ja aufjedenfall, da kein Vertrag mehr besteht, bis auf gar keinen Fall sonst mach ich mich Strafbar.

Kennt sich da jemand aus und kann mir da auch eine entsprechende Quelle dazu geben?

schönen Sonntag
Gruß



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