Egal welches Bundesland, das Wasser dürfen Sie keinem Mieter abstellen, um seinen Auszug zu erzwingen. Die Quellen, die etwas anderes aussagen sollten Sie benennen.
Wenn Sie Jetzt erwarten, dass ich das, was ich schreibe auch mit §§ und Gesetzen belege, dann haben Sie sich hier in der Adresse geirrt. Hier ist ein Forum. Der Anwalt ist eine Tür weiter:
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