Zitat:
darf man als Vermieter das Wasser (Bundesland Hessen) des Mieters abstellen wenn das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zum wiederholten mal gekündigt wurde und ein Räumungsverfahren am laufen ist?
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Entscheidend ist, dass der Mieter nicht der Vertragspartner des Wasserversorgers ist und das Mietverhältnis beendet ist - wovon man bei einer Zwangsräumung wohl ausgehen kann.
Hier ein Urteil : (BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07) - m.W. ist dieses Urteil auch auf Wohnraummietverhältnisse anwendbar.