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Alt 21.04.2013, 18:52
Sange
Gast
 
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Standard AW: Wasser abstellen nach fristloser Kündigung

Zitat:
darf man als Vermieter das Wasser (Bundesland Hessen) des Mieters abstellen wenn das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zum wiederholten mal gekündigt wurde und ein Räumungsverfahren am laufen ist?
Entscheidend ist, dass der Mieter nicht der Vertragspartner des Wasserversorgers ist und das Mietverhältnis beendet ist - wovon man bei einer Zwangsräumung wohl ausgehen kann.

Hier ein Urteil : (BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07) - m.W. ist dieses Urteil auch auf Wohnraummietverhältnisse anwendbar.
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