Schadenersatz nach Wasserrohrbruch
Hallo,
Bei mir im Mietappartment gab es durch eine Verstopfung im Abfluss eine "Überflutung". Das Abwasser der anderen Appartments hat also bei mir im Bad das Wasser in der Toilette nach oben gedrückt und mein Bad überschwemmt. Auch im Flur und im Rest meiner Wohnung war etwas von dem Wasser.
Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet den entstandenen Schaden am Badmöbel und einer Kommode im Flur sowie Handtücher und Bettwäsche, die ich benutzt habe, um eine Art "Barriere" zu bauen, um zu verhindern, dass das Wasser sich in der gesamten Wohnung ausbreitet, zu ersetzen??
vielen dank schon einmal für die Hilfe!
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|