Hallo liebe Mitglieder
,
folgendes steht in meinem Mietvertrag:
"Das Mietverhältnis darf erstmals zum 31.12.2009 gekündigt werden."
Nun ist es so, dass ich von meiner Firma von Dresden nach München auf unbestimmte Zeit versetzt werde. Eine entsprechende Bestätigung vom Arbeitgeber habe ich.
Ist es nun möglich, trotz dieser Mietbindung die Wohnung eher zu kündigen?! Ich möchte mir ja nunmehr in München eine Wohnung suchen und nicht zwischen den zwei Orten über mehr als acht Monate pendel und zwei Wohnungen wären doch ein wenig zu Kosten intensiv.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten
Viele Grüße, Deni