Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 17.07.2009, 18:46
Denisch Denisch ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 1
Standard Mietbindung - Kündigung bei Versetzung möglich?

Hallo liebe Mitglieder ,

folgendes steht in meinem Mietvertrag:

"Das Mietverhältnis darf erstmals zum 31.12.2009 gekündigt werden."

Nun ist es so, dass ich von meiner Firma von Dresden nach München auf unbestimmte Zeit versetzt werde. Eine entsprechende Bestätigung vom Arbeitgeber habe ich.

Ist es nun möglich, trotz dieser Mietbindung die Wohnung eher zu kündigen?! Ich möchte mir ja nunmehr in München eine Wohnung suchen und nicht zwischen den zwei Orten über mehr als acht Monate pendel und zwei Wohnungen wären doch ein wenig zu Kosten intensiv.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten

Viele Grüße, Deni



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen