AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
Bevor Sie eine Katze kaufen, sollten Sie Ihrem Vermieter schriftlich die Gründe dazu mitteilen. Erst wenn dieser eine Stellung dazu schreibt, empfehle ich den Weg zu einem Anwalt, der dann das Weitere unternimmt.
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