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Alt 17.07.2009, 19:13
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

Hallo Meisterpropper,

ein Kündigungsausschluss ist beidseitig bis zu einer Länge von 4 Jahren möglich! Also rein theoretisch kann deine Lebensgefährtin somit auch erst nach Ablauf der Mietdauer von 3 Jahren kündigen.

Es gibt aber dennoch Optionen, die aus dem Mietvertrag helfen können:

Aufhebungsvertrag
Wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat und das Gespräch sucht, sowie die persönliche Situation schildert, kann mit Zustimmung des Vermieters ein Aufhebungsvertrag gemacht werden und das Mietverhältnis wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst.

Nachmieter
Ggf. erlaubt der Vermieter dem Mieter auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden, der in das Vertragsverhältnis eintritt, bzw. als neuer Mieter mit neuem Vertrag in die Wohnung einzieht. Hierbei hat der Vermieter keinen finanziellen Verlust und die Wohnung kann somit früher verlassen werden.

Fristlose Kündigung wegen Mängeln
Da du von Mängeln an der Mietsache sprachst: Diese sollten dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden unter Angabe einer (ausreichenden) Frist zur Beseitigung der Mängel. Sollte der Vermieter innerhalb dieser Frist die Mängel nicht beseitigen, so besteht der Anspruch auf eine Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies gilt natürlich nur für Mängel, die mit einer Gesundheitsgefährdung einhergehen oder den Nutzen der Mietsache nicht nur "leicht" beeinträchtigen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit:


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